24.03.2022 - 5.2 Wirtschaftsplan der Wärmeversorgung Stavenhagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf eine Frage von Herrn Hein, wie mit den Risiken und Unwägbarkeiten einer Preisentwicklung umgegangen wird, erteilt Herr Salewski Herrn Oriwol nach § 17 (2) mit dem § 2 der Geschäftsordnung das Rederecht. Die Stadtvertreter sind einstimmig damit einverstanden.

 

Herr Oriwol erläutert, dass die Verträge gesichert sind. Es wurde bereits eine Erhöhung von 30 % für das Geschäftsjahr verzeichnet. Herr Oriwol hofft, dies für die nächsten Jahre halten zu können. Ein Vertrag für die Belieferung mit Erdgas bis 2025 wurde bereits abgeschlossen, da ein Kauf für die Zukunft möglich ist. Herr Oriwol setzt auf Regionalität (Abwärme der Klärschlammverbrennungsanlage) und möchte sich von Russland unabhängig machen.

 

Herr Krafzik fragt Herrn Oriwol nach der Preistendenz.

Dieser erläutert, dass die Preise aktuell wieder leicht fallend sind und sich der Markt etwas beruhigt. Er erklärt, wie wichtig die Versorgung der eigenen Bevölkerung ist und sagt, dass die Verträge eingehalten werden können. Vertrag ist aber noch nicht gleich Preis, aber von den Liefermengen ausgehend, wird der Preis als Mischpreis berechnet.

 

Herr Dumjahn möchte wissen, warum bei der Wärmeversorgung Jahr und Geschäftsjahr abweichen.

Lt. Herrn Oriwol ist dies historisch so gewachsen. Da die Kunden aber Abschläge zahlen, ist es für sie nicht relevant. 

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der

 

                                      Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH

                                      Gülzower Damm 23

                                 in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

 

für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2022 der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

12

12

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage