26.01.2023 - 5.2 Aufhebung Beschluss zur Leistung einer außerpla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 26.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 2022/SVS/333 vom 27.10.2022
- „Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Vereinbarung zwischen der
Reuterstadt Stavenhagen
Schloss 1
17153 Stavenhagen
und der
AWO Sozialdienst gGmbH
Malchiner Straße 28
17153 Stavenhagen
zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils nach der LEFDRL M-V in
Höhe von
800.000,00 EURO
(achthunderttausend 00/00 EURO)
durch die Stadt Stavenhagen für das Vorhaben „Sanierung /Revitalisierung Haus
„Grünschnabel“ in Stavenhagen“. “
- „Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in
Höhe von
800.000,00 EURO
(achthunderttausend 00/00 EURO)
Produktsachkonto 36100.013000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
Investitionszuschuss
als Kofinanzierungsanteil der Stadt Stavenhagen für die Sanierung der
Kindertagesstätte „Grünschnabel“ (Träger AWO Sozialdienst gGmbH Stavenhagen)
gem. Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung
devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V).
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe über eine
zweckgebundene Zuwendung der AWO Sozialdienst gGmbH an die Stadt
Stavenhagen.“
Abstimmungsergebnis zu 1. Aufhebung des Beschlusses zur Vereinbarung:
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
0 |
12 |
12 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
Abstimmungsergebnis zu 2. Aufhebung des Beschlusses zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung:
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
0 |
12 |
12 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV