04.07.2023 - 6 Sonstiges

Reduzieren

Wortprotokoll

Jahresabschluss 2022 der Wohnungsverwaltung GmbH

 

Frau Neumann informiert die Finanzausschussmitglieder, dass der Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung am 29.06.2023 zum Jahresabschluss 2022 getagt hat und die notwendigen Beschlüsse gefasst hat. Frau Neumann hat dazu eine Beschlussvorlage für die Stadtvertretersitzung am 13.07.2023 vorbereitet. Zu dieser Sitzung ist auch Herr Kokel als Geschäftsführer der Wohnungsverwaltung mit eingeladen. Das Jahr 2022 konnte mit einem positiven Abschluss beendet werden.

 

 

 

Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Stavenhagen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

 

Frau Neumann informiert, dass die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Prüfberichtes auf der Internetseite der Stadt Stavenhagen veröffentlicht wurde. Im Prüfbericht sind die Feststellungen enthalten, die während der Prüfung aufgefallen sind. Dazu hat die Stadt Stavenhagen bereits ein Antwortschreiben an den Landkreis geschickt, das auch auf dem Abschlussgespräch der Prüfung bereits mit besprochen wurde. Die Stadtvertreter erhalten den Prüfbericht zur Kenntnis übersandt.

 

Haushalt 2023 Stadt Stavenhagen

 

Frau Neumann informiert, dass die rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023 der Reuterstadt Stavenhagen seit dem 30.06.2023 vorliegt. Die Haushaltssatzung wurde nun veröffentlicht und liegt öffentlich aus. Die Rechtaufsichtsbehörde hat zur Haushaltssatzung folgende Anordnungen getroffen:

 

1. Anordnung gemäß § 82 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), dass die Reuterstadt Stavenhagen im Haushaltsjahr 2023 in sinngemäßer Anwendung von § 49 Absatz 1 Nummer 1 und 3 KV M-V nach den für die vorläufige Haushaltsführung

geltenden Maßgaben verfährt.

Die Reuterstadt darf mithin:

a) laufende Auszahlungen und Aufwendungen nur tätigen, zu deren Leistung sie rechtlich

verpflichtet ist, die für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 Absatz 3 oder

§ 3 KV M-V unaufschiebbar sind oder die zur Haushaltskonsolidierung beitragen

und

b) laufende Auszahlungen und Aufwendungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nur

in dem Umfang leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen.

 

2. Anordnung gemäß § 82 Absatz 1 KV M-V, dass der Bürgermeister unmittelbar nach Erhalt

der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023 haushaltswirtschaftliche

Sperren gemäß § 51 KV M-V verfügt.

 

Diese Anordnungen mussten auch zusammen mit der Haushaltssatzung veröffentlicht werden und sind einzuhalten. Die Verfügung über die haushaltswirtschaftlichen Sperren müssen der Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von 4 Wochen nachgewiesen werden. Die Verfügung von Haushaltssperren bedeutet, dass über die gesperrten Beträge nicht mehr verfügt werden kann.  Frau Neumann ist derzeit bei der Zusammenstellung möglicher Sperrbeträge. Dazu benötigt sie aber auch Zuarbeiten von den Fachämtern. Insgesamt ist ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 653.000 € auszugleichen. Betroffen hiervon ist nur der Finanzhaushalt. Die geplanten Investitionen wurden genehmigt und auch der geplanten Kreditaufnahme wurde in Höhe von 6.853.757 € zugestimmt.

 

Frau Neumann ist derzeit auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 für die Stadt Stavenhagen. Weiterhin ist die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Ziel ist es einen ausgeglichenen Haushalt für 2023 zu erstellen bzw. das Defizit deutlich zu reduzieren. Die Beschlussfassung ist für die Stadtvertretersitzung am 14.09.2023 geplant.

 

Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs gemäß § 27 FAG können nicht beantragt werden, da die Stadt Stavenhagen die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt.

 

Nach derzeitigem Stand wird sich die finanzielle Lage der Stadt Stavenhagen auch in den Folgejahren nicht verbessern.