09.05.2023 - 5.7 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wir zurückgestellt.  

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaikanlage Zolkendorf“ für die in der beigefügten Karte mit rotem Rand abgegrenzte und rot schraffierte Teilfläche des Flurstückes 16 der Flur 4 der Gemarkung Zolkendorf mit einer Größe von ca. 2,5 ha. Damit befindet sich das Plangebiet auf dem Gelände der ehemaligen LPG Zolkendorf und damit am östlichen Ortsrand von Zolkendorf. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ivenack ist in diesem Bereich in einem Parallelverfahren zu ändern.
  2. Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der ehemaligen LPG Zolkendorf. Als Art der baulichen Nutzung soll ein der Nutzung der Sonnenenergie dienendes sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ festgesetzt werden.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen.
  4. Es ist durch den Vorhabenträger, die Komesker Energiesysteme GmbH, für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für die Bauleitplanung ausgewiesenes Planungsbüro zu beauftragen.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Beschluss wurde zurückgestellt

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV