10.07.2023 - 4 Informationen des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

1. Der Anbau/Carport am Feuerwehrgebäude ist zurückgebaut. Das Material wurde eingelagert. Vor Neuerrichtung auf dem Grundstück des Gemeindearbeiters erfolgt eine Abstimmung vor Ort zu Fragen der Einhaltung des Bauordnungsrechts zwischen der Gemeinde und dem Baumt des Amts Stavenhagen.

2. Der Gehweg vor dem Grundstück Dorfstraße 88 muss unbedingt repariert werden, die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Gemeinde 2024 aufzunehmen. Ebenfalls soll geprüft werden, in welchen Bereichen der Straßen im Dorf die Bürgersteige abgesenkt werden können (für Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren usw.). Auch dafür sind Mittel in den Haushalt 2024 einzustellen

3. Die Dachrinne an der Feierhalle auf dem Friedhof wurde repariert, eine Bank wurde aufgestellt.

4. Am 03.06.2023 fand der Amtsausscheid der Freiwilligen Feuerwehren des Amts Stavenhagen statt. Dabei belegten die Männermannschaft und die Mannschaft der Jugend jeweils den 2. Platz. Beim Sommerzeltlager vom 30.06.2023 – 02.07.2023 belegten die Teilnehmer der Gemeinde Gülzow einen erfolgreichen 3. Platz beim Sommermarsch.

5. Die Feuerwehr ist gegenwärtig nicht einsatzbereit. Der Fahrzeugfunk wurde für den Einbau im neuen Einsatzfahrzeug demontiert und an die Einbaufirma verschickt.

6. Ausbau der Gemeindestraße „Hölten Klink“

Der Landkreis informierte die Gemeinde mit Schreiben vom 08.06.2023, dass für 2023 keine Fördermittel für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung stehen. Der Förderantrag wurde auf die Warteliste 2024/2025 gesetzt.

7. Für den Gemeindehaushalt 2024 bittet der Bürgermeister um Zuarbeit der Gemeindevertreter bis Ende Juli 2023. Ziel der Verwaltung ist es, den Haushalt 2024 beschließen zu lassen.

8. Die Elektro- Hausanschlusssäule für den Festplatz wurde durch die E.DIS Netz GmbH aufgestellt. Die Um- und Anschlussarbeiten erfolgen durch die Fa. Wolff aus Stavenhagen.

9. Nach der Sommerpause wird ein Vorort-Termin mit einer Fachfirma am Weg zum See hinsichtlich möglicher Unterhaltungsarbeiten vereinbart.

10. Die schadhafte Mauer an der „Alten Schule“ soll zurückgebaut werden. Ein neuer Sockel soll hergestellt werden. Der vorhandene Boden wird höhenmäßig angepasst, überschüssiger Boden wird abgetragen. Die Arbeiten erfolgen in Eigenleistung der Gemeinde.

 

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