26.06.2023 - 5.3 Einzahlung in das Eigenkapital der Landwerke Ro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rosenow
- Datum:
- Mo., 26.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beschluss:
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Landwerke Rosenow GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Es besteht seit 25.11.2015 eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Vorfinanzierung von Rechnungen für die Landwerke Rosenow GmbH durch die Gemeinde Rosenow.
Die Rückzahlungssumme betrug ursprünglich 146.590,56 EURO.
Aktuell beträgt der Forderungsbetrag der Gemeinde Rosenow noch 80.423,52 EURO.
Die Gemeinde Rosenow verzichtet auf die Rückzahlung des Betrages und belässt diesen in der Landwerke Rosenow GmbH unter der Maßgabe, diesen Betrag als Einzahlung der Gemeinde Rosenow in das Eigenkapital (hier nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 als Einzahlung in die Kapitalrücklage) umzuwandeln.
Der Betrag in Höhe von 80.423,52 EURO wird nur der Gemeinde Rosenow zugerechnet.“