23.10.2023 - 5.2 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rosenow zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung

M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit –

hier: 2023/GVRo/173 Annahme einer Spende – an sich.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV