07.03.2024 - 5.12 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:
Wahlvorstand 60,00 EUR
stellv. Wahlvorstand 55,00 EUR
Schriftführer 45,00 EUR
stellv. Schriftführer 45,00 EUR
Beisitzer 40,00 EUR
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 1195) in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2022 (GVOBI. M-V S. 586) und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.
Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.