30.05.2024 - 5.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20"Industri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen beschließt:

 

  1. Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage