30.05.2024 - 5.8 Weiterführung des Trägerschaftsvertrags für das...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rißer bringt folgenden Änderungsvorschlag zum Beschluss ein, über den dann einmalig für alle Punkte abgestimmt wird:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Übertragung der Trägerschaft über das „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen“ (KJFZ), Straße des Friedens 4 in Stavenhagen, an die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin für einen unbestimmten Zeitraum.
  2. Der am 21.12.2021 vereinbarte Trägerschaftsvertrag zwischen der Reuterstadt Stavenhagen und der AWO Sozialdienst gGmbH Demmin für die Einrichtung „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen“, Straße des Frieden 4 in Stavenhagen, ist in

§1 (1) Sätze 3 und 4 wie folgt neu zu fassen:

Die Trägerschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mietbeginn ist der 01.01.2025.

  1. Die Höhe der Bezuschussung ist nach der Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes durch die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin zwischen dem Träger und der Stadt Stavenhagen jährlich zu verhandeln.

 

Sachverhalt:

Die Reuterstadt Stavenhagen (Stadt) hat mit Vertrag vom 21.12.2021 die Trägerschaft über das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen (KJFZ) für einen dreijährigen Zeitraum (01.01.2022 – 31.12.2024) auf die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin (AWO) übertragen. Die ordentliche Kündigung ist gemäß § 7 des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmalig zum Jahresende 2024 möglich. Gemäß § 2 haben die Stadt und die AWO am 22.03.2022 ein Kuratorium gegründet. Die AWO berichtete regelmäßig halbjährlich über die Aktivitäten und die Verwendung der Mittel. In der Sitzung am 16.01.2024 wurde die Thematik „Weiterführung des KJFZ“ besprochen. Die Mitglieder des Kuratoriums stellten in dieser Sitzung übereinstimmend fest, dass es keine Kritik an der Arbeit im KJFZ gibt. Die AWO erklärte, dass ab 2025 mit einer Kostenerhöhung gerechnet werden muss.

Ein Kosten- und Finanzierungsplan liegt für das Jahr 2025 noch nicht vor. Erst nach Vorlage des entsprechenden Planes ist es der Stadt möglich, finanzielle Zusagen für das Jahr 2025 zu beschließen.

Der Tragerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Rahmen der jährlichen Verhandlungen für den Zuschuss durch die Stadt ist ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.

In einer groben Ermittlung durch den Träger wurde der benötigte Zuschuss für das Jahr 2025 auf voraussichtlich 89.000 € ermittelt. Dieser Betrag ist durch einen Kosten- und Finanzierungsplan zu untersetzen, damit die Stadtvertretung den benötigten Zuschuss beschließen kann.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Weiterführung des Trägerschaftsvertrags vom 21.12.2021 zwischen der Reuterstadt Stavenhagen und der AWO Sozialdienst gGmbH Demmin für die Einrichtung „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen, Str. des Friedens 4 in Stavenhagen für den Zeitraum 2025-2027.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage