30.05.2024 - 5.1 Übertragung von Befugnissen auf den Bürgermeister...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung überträgt die Befugnis zur Aufnahme von Krediten (Kassenkredite bzw. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) im Rahmen der genehmigten Höhe in der Haushaltsatzung 2023 bzw. der Haushaltssatzung 2024 der Reuterstadt Stavenhagen über die in der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen
im § 5 Absatz 3 Ziffer 8 festgelegte Höhe hinaus, auf den Bürgermeister.
Diese Befugnis gilt bis zur Sitzung der Stadtvertretung im September 2024.
Herr Rißer eröffnet die Sitzung der Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen und begrüßt die anwesenden Stadtvertreter, Gäste sowie die Vertreterin des “Nordkurier".
Danach stellt er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Von 17 Stadtvertretern sind 10 anwesend, 6 Stadtvertreter fehlen entschuldigt, 1 Stadtvertreter unentschuldigt.
Im Anschluss gibt Herr Rißer die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung bekannt.
Herr Rißer begrüßt Herrn Meißner von der Firma Baukonzept und bittet die Stadtvertreter um Zustimmung, die Tagesordnungspunkte 5.5 und 5.6 vorzuziehen, damit Herr Meißner dazu Fragen beantworten kann. Da die Nummerierung während der Sitzung nicht geändert wurde, bleibt sie im Protokoll entsprechend bestehen.
Ebenfalls bittet Herr Rißer um Zustimmung zu einem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage unter Punkt 5.8.
Die Stadtvertreter stimmen über die Änderungen in der Tagesordnung ab:
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
0 |
10 |
10 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
Die Stadtvertreter sind einverstanden, dass die Punkte 5.5 und 5.6 zuerst behandelt werden sowie mit dem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage unter Punkt 5.8.