08.07.2024 - 7 Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgerme...

Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 40 (3) Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

 

Entsprechend der Hauptsatzung führen sie die Bezeichnung "Stadtrat".

Für die Dauer ihrer Amtszeit sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Ihr bisheriges Dienstverhältnis bleibt davon unberührt.

 

Es liegen folgende Vorschläge vor:

 

1. 1. Stellvertreter Frau Berit Neumann

2. 2. Stellvertreter Frau Anja Vonthien

 

a)  Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters:

 

Frau Neumann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters (1. Stadträtin) ernannt.

 

Beschluss:

 

Wahl von Frau Berit Neumann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters (1. Stadträtin)

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

b)   Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters

 

Frau Vonthien wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 2. Stellvertreterin des

Bürgermeisters (2. Stadträtin) ernannt.

 

Beschluss:

 

Wahl von Frau Anja Vonthien unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters (2. Stadträtin)

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV