12.09.2024 - 6.8 Festsetzung der Miete für Garagen auf fremden G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neumann bittet um Ersetzung des Wortes „einer“ in „der“ unter Punkt 2 wie folgt:

 

Bei Abschluss eines Mietvertrages ab/nach dem 01.01.2025 mit Personen, die bisher

keine Nutzer der Garage auf städtischem Grund und Boden waren, wird eine monatliche

Miete in Höhe von 20,00 EURO pro Garage erhoben.

 

Darüber wird abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

13

13

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Der Satz unter 2. wird entsprechend geändert.

 

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Beschluss:

1.Die Stadtvertretung beschließt, mit Wirkung ab 01.01.2025 eine monatliche Miete in Höhe

   von 10,00 EURO pro Garage auf städtischem Grund und Boden von den bisherigen

   Nutzern zu erheben.

 

2.Bei Abschluss eines Mietvertrages ab/nach dem 01.01.2025 mit Personen, die bisher

   keine Nutzer der Garage auf städtischem Grund und Boden waren, wird eine monatliche

   Miete in Höhe von 20,00 EURO pro Garage erhoben.

 

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Frau Neumann bittet um Ersetzung des Wortes „einer“ in „der“ unter Punkt 2 wie folgt:

 

Bei Abschluss eines Mietvertrages ab/nach dem 01.01.2025 mit Personen, die bisher

keine Nutzer der Garage auf städtischem Grund und Boden waren, wird eine monatliche

Miete in Höhe von 20,00 EURO pro Garage erhoben.

 

Darüber wird abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

13

13

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Der Satz unter 2. wird entsprechend geändert.

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Anlagen zur Vorlage