28.11.2024 - 5.8 Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritter fragt, ob die Bedenken, die Herr Skalla zum Feuerwehrgerätehaus am Standort Ivenacker Tor geäußert hat, mit in die Bewertung zum Standort eingeflossen sind. Außerdem möchte er wissen, ob dann mit dieser Beschlussfassung andere Standorte nicht mehr infrage kommen. Er hätte sich gewünscht, dass bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie auch die Rettungswache und Polizei mit dabei gewesen wären.

Frau Strobl antwortet, dass ihr die Bedenken von Herrn Skalla nicht gegenwärtig sind. Auf das im Bauausschuss vom Architekturbüro matrix vorgestellte Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen von vier Arbeitsgruppentreffen hingearbeitet. Dort waren die drei künftigen Nutzergruppen, d.h. Vertreter von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst und Vertreterinnen von Bau- und Ordnungsamt präsent. Die Machbarkeitsstudie ist auf den Standort Ivenacker Tor zugeschnitten. Die Planungsergebnisse der Machbarkeitsstudie sind aus verschiedenen Gründen nicht auf den Standort „Immergut-Gelände“ übertragbar.

Frau Vonthien kennt die Bedenken von Herrn Skalla. Das Immergut-Gelände wäre hinsichtlich Größe und Zuschnitt nicht passend für das Vorhaben gewesen.

Laut Herrn Krafzik wurde das Projekt den Feuerwehrkameraden vorgestellt.

Herr Wickel bittet darum, von der Polizei und Rettungswache eine schriftliche Bindung einzufordern, dass sie dann nach dem Bau auch in das Gebäude mit einziehen. Diese Schreiben sollen dem Bauausschuss und den Fraktionen vorgelegt werden.

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Rettungswache und Polizeistation am Standort Ivenacker Tor auf der Grundlage der in der diesbezüglichen Machbarkeitsstudie ermittelten Abschlussvariante einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

13

13

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1400&TOLFDNR=33142&selfaction=print