09.01.2024 - 5.1 Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Herr Wickel hat das Wandbild in der Schule gesehen und findet die modernere Gestaltung des Schulhauses gut. Er kann aber die Verfahrensweise der Beschlussfassung überhaupt nicht verstehen. Er ist erbost darüber, dass die Beschlussfassung erst nach offizieller Übergabe des Wandbildes und nach Berichterstattung im Nordkurier und im Fernsehen erfolgen soll.
Herr Golisch findet diese Verfahrensweise ebenfalls nicht gut und kann nicht verstehen, warum dies erst jetzt erfolgt.
Frau Neumann erklärt, dass sie von den der Bestellung des Wandbildes erst mit dem Eingang der Rechnung in der Kämmerei am 11.12.2023 erfahren hat. Die Klärung des Sachverhaltes erforderte umfangreiche Recherchen, so dass eine Beschlussfassung erst jetzt erfolgen kann.
Herr Müller fragt, ob Geld für diese Anschaffung geplant war. Ist die Rechnung bereits bezahlt?
Frau Neumann antwortet, dass im Haushaltsplan 2023 für diese Anschaffung kein Geld eingeplant war. Sie hat dann innerhalb der Deckungsmöglichkeiten nach verfügbaren Mitteln gesucht und als einzige Möglichkeit das Produktsachkonto 21801.0825 Zweifeld-Sporthalle Ausstattung/Einrichtung gefunden.
Die Rechnung der Künstlerin wurde bereits bezahlt. Die Künstlerin hat mit der Lieferung des Wandbildes ihren Teil des Vertrages erfüllt und damit auch Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Geldbetrages. Bei Nichtzahlung hätte die Künstlerin dieses Geld erfolgreich einklagen können.
Frau Gropp möchte wissen, ob Frau Neumann als Kämmereileiterin nicht auch eine Informationspflicht gegenüber den Ausschussmitgliedern gehabt hätte. Durfte Herr Guzu diesen Auftrag alleine auslösen?
Frau Neumann weist darauf hin, dass sie zu diesem Sachverhalt nicht informieren konnte, da sie erst nach Eingang der Rechnung von dem ausgelösten Auftrag erfahren hat.
Herr Guzu hat nach den Regelungen der Hauptsatzung die Befugnis Aufträge bis zu einem Wert von 7.500 € allein auszulösen. Die Finanzierung des Auftrages muss dann aber durch eingeplante Haushaltsmittel eines beschlossenen Haushaltsplanes gesichert sein. Eine Ausnahme ist nur bei Sachverhalten mit der Notwendigkeit wegen Gefahr im Verzug gegeben.
Folgende Aussage aller anwesenden Finanzausschussmitglieder soll im Protokoll aufgenommen werden:
Aufgrund wiederholter Missachtung der Informationspflicht gegenüber dem Finanzausschuss und dem daraus resultierenden Mehraufwand der Kämmerei Produktsachkonten zur Deckung der nichtgeplanten Aufwendungen/Auszahlungen zu finden, lehnen wir diese Beschlussvorlage/Verfahrensweise ab.
Frage: Warum wurden wir nicht vorher informiert?
Die anwesenden Finanzausschussmitglieder werden die Fraktionsversitzenden darüber in Kenntnis setzen. Eine Klärung soll durch die Fraktionsvorsitzenden beim nächsten Hauptausschuss erfolgen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
6.000,00 €
(sechstausend 00/00 EURO)
beim Produktsachkonto 21101. 0611000 Fritz-Reuter-Grundschule. Kunstwerke
für die Herstellung eines Schul-Wand-Bildes „Fritz Reuter Geht Modern“ für das Haushaltsjahr 2023.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe durch das Produktsachkonto 21801.0825000 Zweifeld-Sporthalle. Ausstattung/ Einrichtung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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