14.05.2024 - 5.4 Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sonder...

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Wortprotokoll

Frau Gropp fragt, warum das Pfarrhaus „Ivenacker Str. 11“ dabei ist?

 

Frau Neumann erläutert, dass mit Hilfe von Städtebaufördermitteln auch kirchliche Gebäude gefördert werden, nicht nur städtische oder auch in Privatbesitz befindliche Gebäude.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Historische Altstadt“ der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2024.

 

Anlage: Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Reuterstadt Stavenhagen „Historische Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2024

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

4

4

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage