14.11.2024 - 6 Sonstiges

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Wortprotokoll

Frau Neumann informiert über folgende Punkte:

 

Klage Zensus

 

Die Stadt Stavenhagen hat eine Klage gegen den Feststellungsbescheid der amtlichen Einwohnerzahl auf Grundlage des Zensus erhaben. Der Städte- und Gemeindetag hat die Klage vorformuliert. Die Klage ist bereits beim Verwaltungsgericht eingegangen. Die Stadt Stavenhagen hat nun Zeit die Klage zu begründen. Dies gestaltet sich aber schwierig, da Unterlagen des Zensus teilweise bereits vernichtet wurden oder aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben werden.

 

Spenden Benefizkonzert

 

Bei der Stadtkasse sind bereits Spenden eingegangen. Frau Neumann bereitet jetzt eine Beschlussvorlage zur Annahme der Spenden für die Stadtvertretung am 28.11.2024 vor.

 

Haushalt 2025

 

Bisher liegt kein Orientierungsdatenerlass des Landes vor. Daher kann der Haushaltsplan 2025 derzeit noch nicht erstellt werden.

 

Hebesätze Grundsteuer

 

Durch die Grundsteuerreform und die damit verbundene Hauptveranlagung muss ein neuer Hebesatz für Grundsteuer A und B festgesetzt werden. Für die Grundsteuer B liegen die Messbeträge bereits zum größten Teil vor. Bei der Grundsteuer A fehlen noch viele Messbeträge. In der Stadtvertretersitzung im Dezember soll eine Hebesatzung mit den neuen Hebesätzen ab 2025 beschlossen werden. Die aufkommensneutralen Hebesätze müssen veröffentlicht werden (Grundsteueraufkommen 2025 mit neuen Hebesätzen gleich hoch wie Grundsteueraufkommen 2024). Es besteht keine Verpflichtung diese aufkommensneutralen Hebesätze zu beschließen. Bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Stavenhagen wäre aber nur eine Abweichung zu höheren Hebesätzen möglich.

 

Sitzungskalender 2025

 

Frau Neumann verteilt den aktuellen Sitzungskalender für 2025. Durch die Finanzausschussmitglieder erfolgen dazu keine Hinweise.

 

Feierhallen auf den Friedhöfen Basepohl/Pribbenow/Klockow

 

Die Friedhöfe gehören der Kirchgemeinde. Die Feierhallen in Basepohl, Pribbenow und Klockow stehen auf extra Flurstücken und gehören der Stadt. Es gab bereits Bemühungen die Feierhallen an die Kirchgemeinde zu übertragen. Da an den Feierhallen ein erheblicher Instandhaltungsstau besteht, hat die Kirchgemeinde dies abgelehnt. Die Instandsetzung der Feierhallen wäre mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden, den die Stadt Stavenhagen derzeit nicht leisten kann. Wie sollen zukünftig Bestattungen erfolgen? Denkbar wäre eine Trauerfeier in Stavenhagen und anschließend eine Bestattung auf dem jeweiligen Friedhof in den Ortsteilen. Sie bittet die Finanzausschussmitglieder darum, sich auch innerhalb der Fraktionen eine Meinung zu diesem Thema zu bilden. Das Ergebnis und mehrheitliche Wunsch zum weiteren Umgang mit den Feierhallen wird auch im Haushaltssicherungskonzept mit aufgenommen werden müssen.

 

Herr Robeck weiß, dass in Pribbenow regelmäßig Arbeitseinsätze auf dem Friedhof erfolgen. Er hat die Idee, dass ein Verein die Feierhalle pachtet und dann Spenden für die Instandsetzung einwirbt.

 

Frau Neumann sagt, dass dies grundsätzlich möglich ist.

 

Herr Müller möchte wissen, ob die Stadt Einnahmen für die Feierhallen hat.

 

Frau Neumann erklärt, dass für jede Trauerfeier Einnahmen erzielt werden. Diese sind aber sehr gering. In Pribbenow findet im Durchschnitt nur 2 Beerdigungen pro Jahr statt.