13.03.2024 - 5.3 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvo...

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Wortprotokoll

Zusatz zur Beschlussvorlage:

Mitarbeiter der Gemeinde Jürgenstorf und des Amtes Stavenhagen erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung sowie für einen Tag eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung (Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer täglichen durchschnittlichen Arbeits- bzw. Dienstzeit) unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Dienstbezüge.

Die jeweilige Arbeits- bzw. Dienstbefreiung ist bis Ende August 2024 zu nehmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jürgenstorf beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:

            Wahlvorstand                         60,00 EUR

            stellv. Wahlvorstand               55,00 EUR

            Schriftführer                           45,00 EUR

            stellv. Schriftführer                 45,00 EUR

            Beisitzer                                 40,00 EUR


Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.

 

Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1440&TOLFDNR=30020&selfaction=print