15.05.2024 - 5.7 Wegenutzungsvertrag Gas
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Jürgenstorf
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Es wird um Rückstellung des Beschlusses gebeten.
Begründung
Bei den Vertragsverhandlungen die im Juni 2023 stattfanden wurden Änderungsvorschläge gemacht, die bis auf den Punkt 1.5. keine Berücksichtigung im Vertragsentwurf fanden.
Hierzu noch Anmerkungen, die zur Ablehnung geführt haben.
Wir bitten um Berücksichtigung der genannten Punkte in einem neuen Entwurf.
Zusatz 1.11 (zwingende Bedingung!)
Es besteht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass dieser Vertrag keine Verletzung des Versorgungsauftrages Fernwärme beinhaltet und die gemeindeeigene Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang Fernwärme letzte Fassung vom 09.04.2024 hiermit anerkannt und nicht beeinträchtigt wird. Somit sind die unter Punkt 1.1; 1.2; 1.4 und 2.1 beschriebenen Anschlussverpflichtungen im Bereich der Ortslage Jürgenstorf von einer Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für Gasversorgung ausgenommen. Lediglich die Durchleitung von Gas und deren zugehörigen Anlagen und die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestehenden Abnahmestellen können in der Ortslage Jürgenstorf unterhalten und betrieben werden.
Fragen zu Punkt 2.2
Ist diese Regelung gesetzlich verbindlich und wer ist nach Auslauf des Vertragsverhältnisses Eigentümer der verlegten Gasleitungen? Wer kommt für die Unterhaltung der Gasleitungen nach Vertragsende auf? Wie gestaltet sich der Rückbau und die damit verbundenen Kosten? Diese Kosten müssen doch durch den Verursacher getragen werden?
Frage zu Punkt 2.4
Ist es unbedingt erforderlich hier eine Unterstützung der Gemeinde einzubinden?
Frage zu Punkt 4.1 Satz 2 & 3
Erhält die Gemeinde keine Konzessionsabgabe für den Verbrauch von Erdgas bei der eigenen Gesellschaft der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH (WVJ)?
Frage zu Punkt 5
Gilt dieser Preisnachlass auch für die WVJ und wenn ja, haben wir bisher diesen Anspruch erhalten?
Frage zu Punkt 6.3
Die Berechtigung der Gemeinde ist keine Bedingung?
Frage zu Punkt 6.8
Eine Duldung von max. 20 Jahren für eine ungenutzte Leitung erscheint hier zu lang. Vorschlag anstelle von jeweils 10 Jahren werden 5 Jahre vereinbart.
Zusatz 7.1 (zwingende Bedingung!)
Die Gemeinde und E.DIS vereinbaren eine gegenseitige Unterstützung innerhalb des Konzessionsgebietes zum Thema kommunale Wärmewende.
Die Vertragsparteien können hierbei Bestands- und Potentialanalysen durchführen. Im Rahmen von Zielszenarien können konkrete Handlungsfelder benannt werden.
Die Vertragspartner sollten hierfür jeweils einen Ansprechpartner benennen. Für die Ortslage Jürgenstorf sind die oben genannten Sätze nicht von Bedeutung, da hier bereits eine Vollversorgung mit Fernwärme durch die bestehende Fernwärmsatzung siehe Punkt 1.11 besteht.
Abstimmungsergebnis:
Es wird um Rückstellung des Beschlusses gebeten.
Begründung
Bei den Vertragsverhandlungen die im Juni 2023 stattfanden wurden Änderungsvorschläge gemacht, die bis auf den Punkt 1.5. keine Berücksichtigung im Vertragsentwurf fanden.
Hierzu noch Anmerkungen, die zur Ablehnung geführt haben.
Wir bitten um Berücksichtigung der genannten Punkte in einem neuen Entwurf.
Zusatz 1.11 (zwingende Bedingung!)
Es besteht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass dieser Vertrag keine Verletzung des Versorgungsauftrages Fernwärme beinhaltet und die gemeindeeigene Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang Fernwärme letzte Fassung vom 09.04.2024 hiermit anerkannt und nicht beeinträchtigt wird. Somit sind die unter Punkt 1.1; 1.2; 1.4 und 2.1 beschriebenen Anschlussverpflichtungen im Bereich der Ortslage Jürgenstorf von einer Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für Gasversorgung ausgenommen. Lediglich die Durchleitung von Gas und deren zugehörigen Anlagen und die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestehenden Abnahmestellen können in der Ortslage Jürgenstorf unterhalten und betrieben werden.
Fragen zu Punkt 2.2
Ist diese Regelung gesetzlich verbindlich und wer ist nach Auslauf des Vertragsverhältnisses Eigentümer der verlegten Gasleitungen? Wer kommt für die Unterhaltung der Gasleitungen nach Vertragsende auf? Wie gestaltet sich der Rückbau und die damit verbundenen Kosten? Diese Kosten müssen doch durch den Verursacher getragen werden?
Frage zu Punkt 2.4
Ist es unbedingt erforderlich hier eine Unterstützung der Gemeinde einzubinden?
Frage zu Punkt 4.1 Satz 2 & 3
Erhält die Gemeinde keine Konzessionsabgabe für den Verbrauch von Erdgas bei der eigenen Gesellschaft der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH (WVJ)?
Frage zu Punkt 5
Gilt dieser Preisnachlass auch für die WVJ und wenn ja, haben wir bisher diesen Anspruch erhalten?
Frage zu Punkt 6.3
Die Berechtigung der Gemeinde ist keine Bedingung?
Frage zu Punkt 6.8
Eine Duldung von max. 20 Jahren für eine ungenutzte Leitung erscheint hier zu lang. Vorschlag anstelle von jeweils 10 Jahren werden 5 Jahre vereinbart.
Zusatz 7.1 (zwingende Bedingung!)
Die Gemeinde und E.DIS vereinbaren eine gegenseitige Unterstützung innerhalb des Konzessionsgebietes zum Thema kommunale Wärmewende.
Die Vertragsparteien können hierbei Bestands- und Potentialanalysen durchführen. Im Rahmen von Zielszenarien können konkrete Handlungsfelder benannt werden.
Die Vertragspartner sollten hierfür jeweils einen Ansprechpartner benennen. Für die Ortslage Jürgenstorf sind die oben genannten Sätze nicht von Bedeutung, da hier bereits eine Vollversorgung mit Fernwärme durch die bestehende Fernwärmsatzung siehe Punkt 1.11 besteht.
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Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
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8 |
0 |
7 |
7 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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492,1 kB
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