12.02.2024 - 6.5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvo...

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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag und Sachverhalt wurden vom Bürgermeister verlesen und anschließend von den anwesenden Gemeindevertretern diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion einigte sich die Gemeindevertretung auf eine einheitliche Aufwandsentschädigung für alle Mitglieder des Wahlvorstands auf 50,00 €. Der Beschluss ist dementsprechend zu fassen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:

            Wahlvorstand                         50,00 EUR

            stellv. Wahlvorstand               50,00 EUR

            Schriftführer                           50,00 EUR

            stellv. Schriftführer                 50,00 EUR

            Beisitzer                                 50,00 EUR

 


Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.

 

Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV