12.02.2024 - 6.5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gülzow
- Datum:
- Mo., 12.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag und Sachverhalt wurden vom Bürgermeister verlesen und anschließend von den anwesenden Gemeindevertretern diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion einigte sich die Gemeindevertretung auf eine einheitliche Aufwandsentschädigung für alle Mitglieder des Wahlvorstands auf 50,00 €. Der Beschluss ist dementsprechend zu fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:
Wahlvorstand 50,00 EUR
stellv. Wahlvorstand 50,00 EUR
Schriftführer 50,00 EUR
stellv. Schriftführer 50,00 EUR
Beisitzer 50,00 EUR
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.
Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.
