18.12.2024 - 5.5 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Trautmann fragt, warum der dazugehörige Beschluss nicht im Hauptausschuss gefasst wurde, da die Marketingleistungen ja schon im September im Gespräch waren.

Herr Rißer antwortet, dass die Beschlussvorlage zum Hauptausschuss noch nicht fertig war. Frau Neumann ergänzt, dass die Beschlussfassung für das FritzArt Festival erst im November getroffen wurde und erst danach der Beschluss für die Einleitung eines Vergabeverfahrens angefertigt werden konnte.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: 2024/SVS/071 - Einleitung eines Vergabeverfahrens - Marketing-Leistungen FritzArt – an sich.

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

12

0

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV