30.01.2025 - 6.1 Antrag Fraktionen der CDU, UFS, Linke/Zählgemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jahn hält eine Präsentation zum Kulturjahr 2025. Darin nennt er den Termin 05.04.2025 zur Archivübernahme, den er mit der Ministerin Martin abgestimmt hat. Dieser wurde aber noch nicht mit der Verwaltung abgestimmt und ist noch nicht bestätigt.

 

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Beschluss:

Die „Fritz-Reuter-Festspiele“ als kulturelle Dachmarke der Reuterstadt bewahren und weiterentwickeln

 

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen bekennt sich zu den „Fritz-Reuter-Festspielen“ als kulturelle Dachmarke und beschließt deren Durchführung vom 11.07.2025 bis 13.07. 2025.

Zur finanziellen Unterstützung wird ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 25.000 Euro im Rahmen des Haushaltes 2025 bereitgestellt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie dem „Beirat für Kunst und Kultur bei Reutermuseum“, dem Fritz-Reuter-Literaturmuseum u.a. neben der inhaltlichen Ausgestaltung eine Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Durch Ausschöpfung von Möglichkeiten der Akquirierung von Fördermitteln und anderer finanzieller Zuwendungen soll zur Entlastung des städtischen Haushaltes beigetragen werden.

Zur Fortführung der „Fritz-Reuter-Festspiele“ nach 2025 sind jeweils jährliche Beschlüsse zu fassen. Dazu sind Evaluationen der Festspiele 2024 und 2025  vorzunehmen.

Begründung:

Die Reuterstadt-Stavenhagen ist der Bewahrung und Vermittlung der niederdeutschen Sprache und der Pflege des Erbes Fritz Reuters in besonderer Weise verpflichtet.

Die „Fritz-Reuter-Festspiele“ sind hierbei seit Jahrzehnten ein wichtiger kultureller Höhepunkt, weit über die Stadtgrenzen hinaus.

Das Jubiläumsjahr 2024 setzte mit der Vielfalt der Veranstaltungen und dem bürgerschaftlichen Engagement neue Maßstäbe. Dieses gilt es zu erhalten und auszubauen.

Eine umfassende Projekt- und Programmpräsentation erfolgt mündlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

12

12

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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