24.04.2025 - 5.8 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: 2025/SVS/101 - Einleitung eines Vergabeverfahrens - Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 - Reuterstädter Schulcampus und Fritz-Reuter-Grundschule in 17153 Stavenhagen – an sich.      

   

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

13

13

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV