12.06.2025 - 5.8 Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschl...

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Wortprotokoll

Herr Ritter äußert seinen Unmut zu der Situation und appelliert an die Stadtvertreter der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zuzustimmen. Er erinnert daran, dass es nicht darum geht, den städtischen Haushalt zu sanieren, sondern darum, ihn in Höhe der Grundsteuereinnahmen des Vorjahres aufzustellen. Sollte der Beschluss heute erneut abgelehnt werden, wird die Kommunalaufsicht entscheiden, was die nächsten Schritte sein werden (Anhebung der Hebesätze, Streichung von freiwilligen Leitungen etc.)   

Herr Ritter regt zum Nachdenken an, ob dies so gewollt ist.
 

Er regt an, ein gemeinsames Schreiben der Fraktionen an den Finanzminister zu richten, denn es ist unstrittig, dass mit der neuen Grundsteuerreform Ungerechtigkeiten entstanden sind. Dies sollte aber nicht dazu führen, dass die Stadtvertretung dem Wohl der Stadt schadet.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 2025/SVS/088 – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025 - statt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

13

0

13

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage