25.09.2025 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krafzik fragt, ob Herrn Dr. Golz der nachträglich eingefügte Punkt 5 zur Kostenübernahme bekannt ist. Dieser bestätigt es.

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Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbe- und Sondergebiet „Reutereiche“ der Reuterstadt Stavenhagen

 

  1. Für das Grundstück Werdohler Straße 4, Gemarkung Stavenhagen, Flur 8, Flurstücke 70/111 und 71/22, soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbe- und Sondergebiet Reutereiche“ hinsichtlich der Gebietseinstufung mit Zweckbestimmung ergänzt werden. Ziel der Planänderung ist die zusätzliche Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungsänderung des ehemaligen Hotels „Reutereiche“ in eine Seniorenwohngemeinschaft mit ambulanter Pflege und Betreuung.

 

  1. Das Verfahren soll auf der Grundlage des § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – geführt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen, weil in einer noch bekanntzugebenden Frist Gelegenheit gegeben wird, sich zur Planung zu äußern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Kostenübernahme der Planänderung durch die Philia Intensiv Brandenburg GmbH & Co. KG (Bauantragstellerin) wird in einem Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Stavenhagen geregelt.

 

   

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

11

9

0

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1560&TOLFDNR=36776&selfaction=print