11.12.2025 - 5.13 Antrag AFD-Fraktion: „Stellungnahme über die öf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Stellungnahme über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS 2011) zu Windenergiegebieten sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts (§ 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG))
Die Reuterstadt Stavenhagen lehnt den vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms hinsichtlich der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen mit folgender Begründung ab:
Insbesondere für die Gemeinden und Grundzentren im ländlichen Raum sind die Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur noch die einzigen Standortfaktoren, um sich um neue Einwohner zu bemühen und einem Bevölkerungsrückgang oder gar einer Verödung ganzer Landstriche entgegen zu wirken.
Durch die massive Ausweisung neuer Windkrafteignungsgebiete im gesamtem Kreisgebiet wird es den Kommunen im ländlichen Raum schwerfallen, neue Ärzte, Lehrer oder andere Fachkräfte anzuwerben, denn der oben benannte Standortfaktor einer unberührten Natur, geht durch die Emissionen, die eine Verfünffachung (!) der Windparks nun mal mit sich bringt, ganz verloren. Eine attraktive Landschaft - das einzige, womit man noch Zuzügler anlocken könnte - wird einer ideologischen Energiepolitik geopfert, für die die die Zeche zahlen sollen. Das lehnen wir ab.
Die Reuterstadt Stavenhagen ist unmittelbar durch die Potentialfläche Nr. 71 betroffen. Die Potentialfläche von 355ha betrifft u.a. die Flur 1 der Gemarkung Pribbenow, aber auch die Flur 1 der Gemarkung Rottmannshagen.
Die Potentialfläche Nr. 71 ist geprägt von unzähligen Biotopen, die im Biotopverzeichnis des Landkreises MSE (siehe Geodatenportal MSE) zweifelsfrei nachgewiesen und dokumentiert wurden. Ferner befindet sich nördlich der Potentialfläche ein 230ha großes Waldstück, dessen Fauna ebenfalls nicht im Umweltbericht des Regionalen Planungsverbandes berücksichtigt wurde. Denn laut einem aktuellen Urteil des EuGH müssen auch relevante Tierarten, die nicht Bestandteil der Natura 2000 Liste sind, aber in signifikanter Anzahl in der ausgewiesenen Potentialfläche vertreten sein könnten, berücksichtigt werden.
Da das EuGH-Urteil erst am 19.10.2024 getroffen wurde, konnte die Berücksichtigung im vorliegenden Umweltbericht nicht erfolgen. Die Stadtvertretung Stavenhagen weist demnach darauf hin, dass eine gesonderte Untersuchung insbesondere wegen der zahlreich vorhandenen Biotope, als auch wegen des unmittelbar angrenzenden Waldstücks unabdingbar ist. Der Planungsverband wird daher aufgefordert, zunächst eine solche Prüfung vorzunehmen.
Aus den oben angefügten Gründen lehnt die Stadtvertretung daher den Entwurf der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten für ihren Zuständigkeitsbereich ab.
