25.11.2025 - 5.4 Leistung einer überplanmäßigen Auszahlun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Herr Robeck fragt, warum zur Deckung das Produktsachkonto Fahrzeugunterhaltung genommen wird.
Frau Neumann erklärt, dass durch die rückwirkende Inkraftsetzung der Richtlinie mehr Geld beim Produktsachkonto Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird, als im Haushalt 2025 geplant ist. Nach Absprache mit Herrn Netzel wird eingeschätzt, dass für die Fahrzeugunterhaltung nicht so viel Geld gebraucht wird, wie eingeplant ist. Daher wird diese Deckungsmöglichkeit für die Mehraufwendungen genutzt.
Die Einführung des sogenannten Stiefelgeldes wurde bereits seit langem gefordert und wird nun in vielen Kommunen umgesetzt.
Herr Kokel fragt, wie viele Einsätze die Feuerwehr im Jahr hat und wie viele Kameraden ausrücken.
Herr Robeck ist selber Feuerwehrmann und weiß, dass die Feuerwehr Stavenhagen im Jahr 2025 bereits 98 Einsätze hatte. Die Anzahl der ausrückenden Fahrzeuge und Kameraden richtet sich nach der jeweiligen Einsatzmeldung. Es wird aber darauf geachtet, dass möglichst wenig Einsatzkräfte ausrücken müssen.
Herr Baumgarte fragt, woher die Gelder für die Kosten der Feuerwehr kommen.
Frau Neumann erklärt, dass Maßnahmen zum Brandschutz und zur -bekämpfung kommunale Pflichtaufgaben sind. Daher muss die Kommune die dafür notwendigen finanziellen Mittel alleine aufbringen. Bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen oder dem Bau von Gerätehäusern können Fördermittel beantragt werden. Laufende Unterhaltungskosten muss die Stadt aber alleine tragen. Bei Änderungen von rechtlichen Bestimmungen und damit verbundenen Neuanschaffungen für z.B. Einsatzkleidung können erhebliche Kosten entstehen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
10.000,00 EUR
(zehntausend 00/00 EURO)
Produktsachkonto 12605.5019000
Freiwillige Feuerwehr. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 10.000,00 EURO durch das
Produktsachkonto 12605.52350000
Freiwillige Feuerwehr. Fahrzeugunterhaltung.
