13.10.2025 - 6.1 Vergabe eines Namensrechtes der Zwei-Feld-Turnh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 13.10.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe des Namensrechts für die Zwei-Feld-Turnhalle in Stavenhagen.
Die Rahmenbedingungen gestalten sich wie folgt:
- Laufzeit: Abschluss eines Sponsoringvertrages mit einer Dauer von 5 Jahren.
- Mindestbetrag: Der Sponsor verpflichtet sich, einen jährlichen Betrag von mindestens 5.000 EUR / 7.500 EUR / 10.000 EUR an die Stadt zu zahlen.
- Regionale Bindung: Der Vertragspartner soll seinen Sitz im Amtsbereich / Landkreis Mecklenburgische Seenplatte oder eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz haben.
- Namensgebung: Der Name der Sportstätte muss mit dem Ansehen des Sports und der Reuterstadt Stavenhagen vereinbar sein und darf dem sportlichen Gedanken nicht zuwiderlaufen. Der konkrete Name ist Bestandteil des Vertrages.
- Vertragsinhalte: Bauliche Veränderungen im Rahmen von Werbemaßnahmen sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückzubauen. Sofern genehmigungspflichte Veränderungen errichtet werden sollen, ist die Genehmigung durch den Sponsor eigenständig einzuholen.Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen kann die Übertragung des Namensrechtes vor Ablauf der Laufzeit durch die Stadt widerrufen werden.
- Genehmigung: Der Sponsoringvertrag sowie der vorgesehene Name sind durch die Stadtvertretung zu bestätigen.
- Mittelverwendung: Die Einnahmen aus dem Sponsoring dienen der Refinanzierung des Produkts „Zuschüsse an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales“ / Produkts "Zweifeld-Turnhalle (RGS)" und werden zweckgebunden diesem Aufgabenbereich zugeführt.
*fett-markierte Bereiche sind Vorschläge und stehen zur Diskussion und Entscheidungsfindung
Die Mitglieder stimmen über den jährlichen Mindestbetrag ab:
5.000 Euro – 5 Nein-Stimmen
7.500 Euro – 5 Nein-Stimmen
10.000 Euro – 5 Ja-Stimmen
Die Mitglieder halten mit 5 Ja-Stimmen die regionale Bindung im Amtsbereich / Landkreis als für sinnvoll.
Abstimmungsergebnis: Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen einen Mindestbetrag von 10.000 Euro im Jahr mit regionaler Bindung an den Amtsbereich / Landkreis.
|
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
|
7 |
0 |
5 |
5 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
