17.02.2025 - 6.1 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gülzow
- Datum:
- Mo., 17.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 und die Landratswahl am 11.05.2025 (ggfs. Stichwahl am 25.05.2025):
Wahlvorstand 60,00 EUR
stellv. Wahlvorstand 55,00 EUR
Schriftführer 45,00 EUR
stellv. Schriftführer 45,00 EUR
Beisitzer 40,00 EUR
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Bundeswahlordnung - BWO bzw. nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.
Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.
