05.05.2025 - 5.3 Aufgabenübertragung nach § 127 Abs. 4 KV M-V ...

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Wortprotokoll

Erläuterungen des BGM dazu

Fragen: Wie werden die erzielten Erlöse aufgeteilt?

Solidarprinzip der amtsangehörigen Gemeinden untereinander?  Gewährung zinsloser Darlehen untereinander?

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Übertragung der Aufgabe zum Erlass einer Anlagerichtlinie nach § 56 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf das Amt Stavenhagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV^

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1644&TOLFDNR=35101&selfaction=print