28.10.2025 - 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Agri-PV-...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt, die folgenden Anregungen, Bedenken und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an den Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark an der Bahn“ und für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knorrendorf an die Nachbargemeinde Knorrendorf zu übermitteln:

 

  • „Die Betroffenheit [der Gemeinde Ivenack bezüglich des Denkmalschutzes] ist in der flächenhaften Ausdehnung der historischen Kulturlandschaft zu verstehen. Diese kann nicht ohne ihre Herkunft in Gesamtheit betrachtet werden. Aufgrund der heutigen Gemeindestruktur erstreckt sich die Fläche auf drei Gemeinden. Die touristischen Angebote können nur in der jetzigen flächenhaften Ausdehnung fest etabliert und ausgebaut werden. Bei den Angeboten geht es darum, Naturschätze und Kulturgüter in das Bewusstsein der Besucher, Einwohner und Behörden zu rücken.“

 

  • [Im Zusammenhang mit dem von der Gemeinde Knorrendorf unterstützten Planungsziel des Ausbaus erneuerbarer Energien] „Verweisen wir auf das Gutachten von Herrn Pulkenat im Auftrag des Planungsverbandes MSE und der Beurteilung des LAKD für den Planungsraum. Bei dem Plangebiet handelt es sich demzufolge um eine der wertvollsten historischen Kulturlandschaftsräume. Weitere Informationen entnehmen Sie den angegebenen Quellen.“

 

  • „Wir verweisen auf die besondere Schutzwürdigkeit der historischen Kulturlandschaft. Ein Indiz dafür liefert das Gutachten zu historischen Kulturlandschaften von Herrn Pulkenat und die Bewertung das LAKD. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer Einzelfallprüfung.“

 

  • [Die Gemeinde Ivenack verweist auf Art. 20a GG:] „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Das vorangehende Zitat bezieht sich auf ein bekanntes Brutareal einer streng geschützten, auf Veränderungen sehr sensibel reagierende Vogelart, für die wir in M-V eine besonders hohe Verantwortung tragen.

 

  • „Das Plangebiet steht wie beschrieben in direkter Wechselbeziehung zu den angrenzenden Tourismusentwicklungsräumen und ist Teil des touristischen Angebotes. Der Punkt 4.7. aus dem LEP und die Begründung wurden zitiert, weil daraus hervorgeht, dass historische Kulturlandschaften für den Tourismus genutzt, geschützt und weiter erschlossen werden sollen. Damit ist angezeigt, dass das Plangebiet im kausalen Zusammenhang mit der Entwicklung in den Tourismusräumen steht.“

 

  • „Ein Wanderweg führt entlang einer historischen Allee. Dabei wird ein Aussichtspunkt an der Grenze der Gemeinde Wolde passiert. Hier eröffnet sich dem Besucher eine Sicht in die Offenlandschaft sowie das weiße, im Tudor Stil erbaute Gutshaus Kastorf. Entlang des Weges nach Kastorf sind immer wieder Sichten auf das repräsentative Gutshaus von Kastorf möglich. Die Normalspurbahn, mit vielen erhaltenen Bahngebäuden, ist Teil der historischen Verkehrswege die noch in ursprünglicher Streckenführung vorhanden ist. Am Himmel können Greifvögel beobachtet werden und in der Feldflur wechselt das Wild in benachbarte Wälder. Der Weg wird zum Naturerlebnis und lädt am Abend zum Verweilen ein. Dann kann der Sonnenuntergang beobachtet werden.

 

Die Solaranlage versperrt die Sichtachsen zum Gutshaus und in die Landschaft. Damit verliert der Wanderweg seine wertgebenden, für den Kulturtourismus erforderlichen Eigenschaften.“

 

  • „Der Naturwander- und Kulturtourismus erfordert den hier zusammenhängenden, erlebnisreichen Landschaftsraum. Durch technische Überprägung entfällt die Chance, das Angebot für diese wachsende Zielgruppe fest zu etablieren. Diese Landschaft ist für die Gruppe der Unternehmen, die sich auf die Erschließung neuer Zielgruppen auch mit längerem Aufenthalt in der Gemeinde etabliert haben, existentiell.“ 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

7

5

1

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1719&TOLFDNR=37236&selfaction=print