29.04.2026 - 5.5 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit

 

2026/SVS/285 Annahme einer Spende

Stadtbibliothek

an sich.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

14

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV