24.02.2026 - 6.5 Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 24.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Herr Robeck sieht hier noch Diskussionsbedarf in den Fraktionen. Bei der Abrechnung der Nutzungsentgelte wird derzeit nach der tatsächlichen Nutzung durch die Vereine abgerechnet. In anderen Städten können für einen gewissen Zeitraum (z.B. ein Schulhalbjahr) Hallenzeiten gebucht werden. Diese Hallenzeiten müssen dann aber immer gezahlt werden, egal ob eine Nutzung erfolgt oder nicht. Er spricht sich dafür aus, dass auch die Stadt Stavenhagen diese Verfahrensweise einführt.
Herr Robeck fragt, warum bei der Zweifeld-Turnhalle das Sportfeld 1 nicht die Hälfte der ganzen Halle kostet.
Frau Neumann weist darauf hin, dass beim Entgelt für die ganze Halle auch das Foyer mit genutzt werden kann.
Herr Kokel spricht sich für ein späteres Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aus und ist auch für eine Umstellung der Abrechnung nach gebuchter Hallenzeit und nicht nach tatsächlicher Nutzung. Er schlägt ein Inkrafttreten zum 01.09.2026 vor, damit sich auch alle Vereine dann darauf einstellen können.
Herr Jirsch ist der Meinung, dass die Nutzung der Halle bei Punktspielen länger ist, als in der Liste aufgeführt. Wie erfolgt die Abrechnung, wenn an einem Tag 2 Jugendspiele sind und ein Spiel von Erwachsenen.
Herr Schilke antwortet, dass Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen unter die Benutzergruppe I fallen und damit entgeltfrei sind. Das Spiel der Erwachsenen wird dann berechnet. Ab einer Nutzung von 10 Stunden wird die Tagespauschale berechnet.
Herr Jirsch findet, dass durch die entgeltfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche die Vereine mit Hallennutzung bevorzugt werden.
Herr Baumgarte ist für eine Verschiebung der Diskussion. In der Klausurtagung soll auch über zukünftige Ausgestaltung der Pachtverträge der anderen Vereine gesprochen werden. Damit alle Vereine möglichst gleichbehandelt werden, muss diese Diskussion im Zusammenhang geführt werden.
Frau Neumann weist darauf hin, dass im Zuge der Haushaltssicherung auch der Pool für Zuschüsse an Vereine in Höhe von 50.000 € zur Debatte steht. Wenn eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten gewünscht ist, ist ein späteres Inkrafttreten zur Vorbereitung sinnvoll.
Herr Müller spricht sich ebenfalls für ein späteres Inkrafttreten aus.
Herr Robeck lässt über folgenden Beschluss abstimmen:
Die Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
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7 |
0 |
7 |
7 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
Die Mitglieder des Sozialausschusses verlassen um 20:10 Uhr die Beratung.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen.
2. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen.
Die Entgeltordnung tritt zum 01.04.2026 in Kraft.
Herr Robeck sieht hier noch Diskussionsbedarf in den Fraktionen. Bei der Abrechnung der Nutzungsentgelte wird derzeit nach der tatsächlichen Nutzung durch die Vereine abgerechnet. In anderen Städten können für einen gewissen Zeitraum (z.B. ein Schulhalbjahr) Hallenzeiten gebucht werden. Diese Hallenzeiten müssen dann aber immer gezahlt werden, egal ob eine Nutzung erfolgt oder nicht. Er spricht sich dafür aus, dass auch die Stadt Stavenhagen diese Verfahrensweise einführt.
Herr Robeck fragt, warum bei der Zweifeld-Turnhalle das Sportfeld 1 nicht die Hälfte der ganzen Halle kostet.
Frau Neumann weist darauf hin, dass beim Entgelt für die ganze Halle auch das Foyer mit genutzt werden kann.
Herr Kokel spricht sich für ein späteres Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aus und ist auch für eine Umstellung der Abrechnung nach gebuchter Hallenzeit und nicht nach tatsächlicher Nutzung. Er schlägt ein Inkrafttreten zum 01.09.2026 vor, damit sich auch alle Vereine dann darauf einstellen können.
Herr Jirsch ist der Meinung, dass die Nutzung der Halle bei Punktspielen länger ist, als in der Liste aufgeführt. Wie erfolgt die Abrechnung, wenn an einem Tag 2 Jugendspiele sind und ein Spiel von Erwachsenen.
Herr Schilke antwortet, dass Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen unter die Benutzergruppe I fallen und damit entgeltfrei sind. Das Spiel der Erwachsenen wird dann berechnet. Ab einer Nutzung von 10 Stunden wird die Tagespauschale berechnet.
Herr Jirsch findet, dass durch die entgeltfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche die Vereine mit Hallennutzung bevorzugt werden.
Herr Baumgarte ist für eine Verschiebung der Diskussion. In der Klausurtagung soll auch über zukünftige Ausgestaltung der Pachtverträge der anderen Vereine gesprochen werden. Damit alle Vereine möglichst gleichbehandelt werden, muss diese Diskussion im Zusammenhang geführt werden.
Frau Neumann weist darauf hin, dass im Zuge der Haushaltssicherung auch der Pool für Zuschüsse an Vereine in Höhe von 50.000 € zur Debatte steht. Wenn eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten gewünscht ist, ist ein späteres Inkrafttreten zur Vorbereitung sinnvoll.
Herr Müller spricht sich ebenfalls für ein späteres Inkrafttreten aus.
Herr Robeck lässt über folgenden Beschluss abstimmen:
Die Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
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7 |
0 |
7 |
7 |
0 |
0 |
*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV
Die Mitglieder des Sozialausschusses verlassen um 20:10 Uhr die Beratung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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200,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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476,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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469,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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518,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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678,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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605,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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599,6 kB
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