23.02.2026 - 6.4 Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Beba...

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Wortprotokoll

 

Der Ursprungsplan Nr. 3/I wurde auf der Grundlage der BauNVO 1993 entwickelt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde die Festsetzung 1.1.2 auf der Planzeichnung im Text (Teil B) zum besonderen Nutzungszweck Stockcar-Bahn gestrichen.

 

Auf Seite 6 der Begründung wird jeweils der Inhalt des § 9 Baunutzungsverordnung 1993 und 2023 wiedergegeben. In der Fassung 2023 ist die gelb markierte Passage hinzugekommen (einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windräder). Da die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage zeitlich befristet vorgesehen ist, kann das Plangebiet der 1. Änderung nach Rückbau der Photovoltaikanlage flexibel als Industriegebiet weiter genutzt werden. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Plangebiet steht nicht im Raum.

 

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Beschluss:

 

 

Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ der Reuterstadt Stavenhagen

 

1. Die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Stavenhagen mit den aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnissen geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einsender vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) beschließt die Stadtvertretung Stavenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass die Satzung auf der Internetseite der Reuterstadt Stavenhagen und im Bau- und Planungsportal M-V abgerufen werden kann. Zusätzlich ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

0

8

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://stavenhagen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1750&TOLFDNR=38745&selfaction=print