10.06.2026 - 5.1 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinba...

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz wird auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs zugestimmt.
     
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
     
  3. Der Bürgermeister wird ferner ermächtigt, vor Unterzeichnung der Vereinbarung redaktionelle Änderungen sowie sonstige geringfügige Anpassungen vorzunehmen, soweit diese den materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung nicht berühren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

4

4

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage