05.02.2026 - 5.2 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ritzerow
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Wortprotokoll
• Herr Voßwinkel hat das Projekt „Agri-PV Anlage Galenbeck“ nochmal per PowerPoint Präsentation vorgestellt; diese wird an den BGM weitergeleitet und dann an die Gemeindevertreter;
• es kamen noch allgemeine Fragen durch die Gemeindevertreter zur Stromleitung, Aufstellung der Batteriecontainer (Batteriespeicher); es wurden Bedenken zum Geräuschpegel geäußert
Herr Voßwinkel wurde verabschiedet
Beschluss:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich entlang der B 104, nach Norden durch das Waldstück an der B 104 und nach Süden durch die Wassergräben begrenzt, mit einer Größe von rund 160 ha 1/1, 1/2, 2, 76-81, 86-89, 92/1, 93-98, 100-111 und 113-119 der Flur 1 der Gemarkung Galenbeck sowie der Flurstücke 7/1, 8/1, 9/1 und 10/1 der Flur 4 der Gemarkung Ritzerow wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Agri-PV-Anlage entlang der B 104“ der Gemeinde Ritzerow aufgestellt.
- Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden. Zusätzlich soll die Errichtung eines Batteriespeichers am Vorhabenstandort als dezentraler Puffer das Stromversorgungsnetz entlasten.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit soll in Abstimmung mit der Gemeinde Ritzerow das Büro MIKAVI Planung GmbH in 17349 Schönbeck beauftragt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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1,4 MB
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