19.10.2021 - 5.1 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

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Wortprotokoll

Frau Buchmann erläutert die Beschlussvorlage. Aus städtebaulicher Sicht soll die Forderung nach 2 Vollgeschossen für die zukünftige Bebauung gemacht werden, um der innerstädtischen Lage gerecht zu werden. Die Kosten für den Ankauf der Grundstücke, den Abbruch der Flächenbefestigungen und die Erstellung des B-Planes können lt. LGE über Städtebaufördermittel finanziert werden.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ der Reuterstadt Stavenhagen im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 2 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert)

für das Gebiet der Gemarkung Stavenhagen, Flur 2, die Flurstücke 36/2, 37/3, 44/2, 44/5, 45/3, 45/5 und Teile aus den Flurstücken 45/6, 45/7 und 67/2 entsprechend dem anliegenden Lageplan

 

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Der Bauausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag zu und leitet die Beschlussvorlage weiter an die Stadtvertretung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage