21.10.2021 - 5.6 Grundsatzbeschluss zum Um- und Ausbau oder den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wickel erkundigt sich, ob das in den Ausschüssen besprochene Rückfallrecht (Schutz vor Spekulanten) in die Beschlussvorlage eingearbeitet wurde.

 

Laut Herrn Reichert ist eine so konkrete Beschlussfassung nicht notwendig. Es wird aber im Kaufvertrag entsprechend eingearbeitet.

 

Herr Ritter äußert seine persönliche Meinung. Er stimmt gegen den Verkauf des Bahnhofsgebäudes und wünscht sich diese Immobilie auch in Hinsicht auf die Stadtentwicklung. Außerdem würde man einem unbekannten Investor die Fördermittel schenken. Wir geben damit Entwicklungschancen aus der Hand, sagt Herr Ritter.

 

Herr Hein weiß, dass wir seit 3 Jahren nach einem Nutzungskonzept für diese Immobilie suchen. Der Bahnhof ist kein zentraler Ort, so dass ein Fahrradverleih beispielsweise dort keine Zukunft hat. In der Innenstadt gibt es genug Leerstand, das sollte für die Entwicklung als Tourismusort genutzt werden. Der Bahnhof ist zu dezentral. Aus diesem Grund ist er für einen Verkauf der Immobilie.

 

Herr Dumjahn schließt sich der Meinung von Herrn Hein an. Es wird schon schwer, Geld für den Schulum- und -ausbau zur Verfügung zu stellen, deshalb stimmt er für den Verkauf

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Beschluss:

 

Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung Stavenhagen

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Bahnhofsgebäude vorbereitende Untersuchungen für eine anschließende Sanierung einzuleiten

 

oder

 

2. Verkauf der Liegenschaft Flst. 91/16 Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen, Grundstück Bahnhof, auf Basis eines Gutachtens im Bieterverfahren (wenn hierdurch die Förderung aus den Jahren 2016 bis 2019 für die Bestandssicherung nicht zurück zu zahlen ist).

 

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1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Bahnhofsgebäude vorbereitende Untersuchungen für eine anschließende Sanierung einzuleiten

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

15

3

10

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

2. Verkauf der Liegenschaft Flst. 91/16 Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen, Grundstück Bahnhof, auf Basis eines Gutachtens im Bieterverfahren (wenn hierdurch die Förderung aus den Jahren 2016 bis 2019 für die Bestandssicherung nicht zurück zu zahlen ist).

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Bahnhofsgebäude vorbereitende Untersuchungen für eine anschließende Sanierung einzuleiten

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

15

10

3

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage