02.02.2021 - 4.13 Wirtschaftsplan der Wohnungsverwaltung GmbH Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist als Anlage dem Haushalt beizufügen.

Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100% an der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen zum Wirtschaftsplan  erfolgte am 24.11.2020.   

 

 

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Beschlussvorschlag:

Zustimmung zum Wirtschaftsplan der

 

                                         Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

                                          Malchiner Straße 59

                                     in 17153  Reuterstadt Stavenhagen

 

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

 

Anlage : Wirtschaftsplan 2021 der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

 

Anlage 13: Wirtschaftsplan Wohnungsverwaltung GmbH 2021

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

davon Ja-Stimmen:

4

davon Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Befangenheit:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen