25.03.2021 - 5.4 Anhörung der Gemeinde gem. § 71 Abs. 3 Landesba...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Ritter beantragt, dass die Beschlussvorlage zurückgewiesen und vertagt wird, weil diese weder im Haupt-, noch im Bauausschuss besprochen wurde. Da die Studie, welche von der Gemeinde Ivenack in Auftrag gegeben wurde, nun vorliegt, wünscht Herr Ritter vor Abstimmung ein Gespräch mit Herrn Lüth und den Stadtvertretern im Bauausschuss. Er ist der Meinung, dass es noch viele ungeklärte Fragen zum Bau der Klärschlammverbrennungsanlage von eew gibt und man die Zeit bis zum 05.05.21 nutzen sollte.

 

Herr Krafzik äußert sich dahingehend, dass er den Vorschlag von Herrn Ritter gut findet und beantragt eine Klausurtagung. 

 

Herr Guzu hält das Gutachten nicht relevant für die Entscheidung, da das StALU eigene Gutachten in Auftrag gegeben hat.

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertreter beschließen, die Beschlussvorlage:

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch durch die Stadtvertretung Stavenhagen für die Errichtung und Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen

in den Bauausschuss zu verweisen. Danach wird eine Sondersitzung zur Abstimmung stattfinden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

davon Ja-Stimmen:

13

davon Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage