20.04.2021 - 6.1 Anhörung der Gemeinde gem. § 71 Abs. 3 Landesba...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Aufgrund des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Gemeinde nach § 71 Absatz 3 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vor der Erteilung der Genemigung nach Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) erneut anzuhören. Während der Anhörungsfrist hat die Gemeinde erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Stavenhagen beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

davon Ja-Stimmen:

0

davon Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

Befangenheit:

 

 

Weiterleitung in die Stadtvertretung.

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Anlagen zur Vorlage