04.05.2021 - 3.5 Beschluss über die Festlegung von Nutzungsentge...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Für den Seniorentreff wurde eine Kalkulation angefertigt, in der die Kosten auf die üblichen Nutzungszeiten umgelegt werden. (sh. Anlage) Die so ermittelten Stundenkosten sollen als (zivilrechtliche) Nutzungsentgelte erhoben werden. Gemeinnützige Kultur- und Sportvereine werden hiervon befreit.

 

Herr Wickel fragt, warum die Kultur- und Sportvereine von dem Nutzungsentgelt befreit werden. Bei den Turnhallengebühren wurde dieser Passus bei der letzten Änderung der Satzung gestrichen. Er möchte wissen, wer den Seniorentreff nutzt und wer dafür zahlen müsste.

 

Frau Neumann erklärt, dass nur Kultur- und Sportvereine befreit werden, die eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit vorlegen können. Die detaillierten Regelungen dazu werden in der Nutzungsordnung enthalten sein. Diese muss noch durch das Hauptamt erstellt werden.

Die Benutzung des Seniorenclubs ergibt sich aus dem Belegungsplan, der Bestandteil der Kalkulation ist. Nach derzeitigem Plan müssten die Patchworkgruppe und die Handarbeitsgruppe bezahlen. Bei der Nutzung durch die LEG muss geprüft werden, wofür die Nutzung erfolgt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass andere Bürger der Stadt Stavenhagen den Seniorentreff für Treffen oder Versammlungen nutzen. Auch diese müssen dann die Gebühr bezahlen.

 

Herr Müller möchte wissen, warum in der Kalkulation alle Nutzungsstunden für die Berechnung der Höhe der Kosten pro Stunde verwendet werden und nicht nur die Nutzungsstunden der Vereine/Gruppen, die die Gebühr zahlen müssten.

 

Frau Neumann antwortet, dass ansonsten der Gebührenmaßstab falsch wäre. Es ist nicht fair, dass nur diejenigen, die auch Kosten tragen müssen, in der Kalkulation berücksichtigt werden. Auch die Nutzungsstunden, für die kein Nutzungsentgelt erhoben wird, müssen berücksichtigt werden. Die dafür anfallenden Kosten werden dann durch die Stadt Stavenhagen getragen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt für die Nutzung der Räumlichkeiten des Seniorentreffs Malchiner Straße 26 ein Nutzungsentgelt von 10,84 € je angefangene Stunde zu erheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

davon Ja-Stimmen:

6

davon Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Befangenheit:

-

 

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Anlagen zur Vorlage