21.04.2022 - 5.11 Entgeltordnung für das Waldbad Stavenhagen

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Wortprotokoll

Es wurden 3 Änderungsanträge zur Entgeltordnung für das Waldbad eingereicht. Die CDU-Fraktion hat ihren Antrag zurückgezogen, somit muss über den Antrag der UFS und den der Linken abgestimmt werden.

 

Folgende Änderungen wurden eingereicht:

 

     alt Vorlage UFS  LINKE

2.1. Einzelkarten    

 Erwachsene   4,00 5,50  5,50  5,50

 Erwachsene ermäßigt 3,00 4,00  4,00  4,00

 Kinder/Jugendliche  2,00 3,00  2,50  2.00

     

2.2. Zehnerkarten    

 Erwachsener   30,00 45,00  45,00  45,00

 Erwachsener ermäßigt 25,00 35,00  32,00  35,00

 Kinder/Jugendliche  15,00 25,00  20,00  15,00

     

2.3. Saisonkarte    

 Erwachsene   75,00 90,00  100,00  90,00

 Erwachsene ermäßigt 62,50 75,00  80,00  75,00

 Kinder/Jugendliche  30,00 40,00  45,00  30,00

     

2.4. Familienkarte   10,00 12,50  13,50  12,50

     

3.  Schwimmunterricht  60,00 70,00    70,00

     

 

Es erfolgt die Abstimmung zwischen den beiden Änderungsanträgen. Jeder Stadtvertreter erhält eine Stimme.

 

Antrag UFS:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

11

0

0

 

Antrag Die Linke:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

5

0

0

 

Somit wurde zugunsten des Antrages der UFS abgestimmt und die Entgeltordnung für das Waldbad wird entsprechend angepasst.

 

Nun erfolgt die Abstimmung über den gesamten Beschluss mit der geänderten Entgeltordnung für das Waldbad.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die geänderte Entgeltordnung für das Waldbad der Reuterstadt Stavenhagen.

 

Die Entgeltordnung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.

 

Anlage: Entgeltordnung für das Waldbad der Reuterstadt Stavenhagen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

11

4

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

 

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Anlagen zur Vorlage