05.12.2022 - 6.1 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird durch Herrn Bürth erläutert. Es kommt zur Abstimmung.

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Beschluss:


Die Gemeindevertretung Gülzow zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch die Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: BV 2022/GVGü/050
„Auftragsvergabe: Fassadenreinigung am 24-WE Gülzow, Achtlerstr. 23, 25, 27" – an sich.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

4

4

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV 

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