04.07.2023 - 5.7 Förderung „Platz der Begegnung“...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 04.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Wortprotokoll
Herr Golisch fragt, wo dieser „Platz der Begegnung“ errichtet werden soll.
Frau Neumann erklärt, dass sich um die Fläche hinter den Wohnblöcken Heinrich-Heine-Straße 1 bis 23 und dem Wohnblock Straße am Wasserturm 31 bis 37 handelt.
Herr Raddatz möchte wissen, warum die Stadt Stavenhagen einen Kofinanzierungsanteil leisten muss.
Frau Neumann antwortet, dass dies bei Beantragung von Fördermitteln nach der LEADER Richtlinie zwingend vorgeschrieben ist. Damit soll erreicht werden, dass die Kommune die Maßnahme kennt und auch unterstützt. Der Kofinanzierungsanteil wird von der Stadt direkt an das Landesförderinstitut gezahlt. Der Antragsteller erhält dann die Fördersumme insgesamt vom Landesförderinstitut.
Herr Wickel möchte wissen, ob die Wohnungsverwaltung noch einen Eigenanteil leisten muss. Weiterhin interessiert ihn, wer die endgültige Entscheidung zur Gestaltung des Platzes trifft.
Frau Neumann erklärt, dass die Gesamtkosten der Maßnahme 99.588,33 € betragen. Davon werden 75.318,90 € über Fördermittel finanziert. Der Restbetrag in Höhe von 24.269,43 € muss als Eigenanteil durch die Wohnungsverwaltung gezahlt werden. Die Wohnungsverwaltung wäre auch bereit den kommunalen Kofinanzierungsanteil zu zahlen. Auf Grund der geltenden Förderrichtlinien ist dies nicht möglich und hätte zur Folge, dass keine Fördermittel gewährt werden.
Wer bei der Erarbeitung des Gestaltungsplans beteiligt wird, ist Frau Neumann nicht bekannt.
Frau Gropp fragt, warum der Beschluss gefasst wird, nachdem die Stadt bereits die Absichtserklärung zur Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils abgegeben hat.
Frau Neumann antwortet, dass die Wohnungsverwaltung die Stadt Stavenhagen erst kurz vor Ablauf der Abgabefrist über die Antragstellung informiert hat. Die Absichtserklärung musste bis zum 30.06.2023 abgegeben werden. Die Wohnungsverwaltung wurde informiert, dass bei einer Ablehnung der Beschlussvorlage durch die Stadtvertretung der Förderantrag zurückgezogen werden muss.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Bereitstellung des erforderlichen Kofinanzierungsanteils
in Höhe von
15.063,78 €
(Fünfzehntausendunddreiundsechzig 78/00 EURO)
im Haushaltsjahr 2024 für das Projekt „Platz der Begegnung“ der Wohnungsverwaltung GmbH.
Die Veranschlagung erfolgt im Haushaltsjahr 2024 beim
Produktsachkonto 52201.5661000 Wohnungsbau. Aufwendungen für nicht rückzahlbare
Zuweisungen für Investitionen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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