13.07.2023 - 5.10 Kommunale Wärmeplanung für die Reuterstadt Stav...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Datum:
- Do., 13.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Bettina Dobbertin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krafzik fragt, ob wir eine schwache Kommune sind? Laut Frau Neumann sind wir das (bezogen auf die Bestimmungen zur Förderung).
Wer hat die Grobkostenschätzung für die Wärmeplanung vorgenommen? Frau Strobl hat ein Angebot über die Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH eingeholt, in dem der erforderliche Arbeitsaufwand und die Kosten für eine kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet von Stavenhagen geschätzt wurden. Es handelt sich um das Büro „Deine Fernwärme“ von Kerstin Becker aus Rheinsberg.
Herr Bläß ist im Aufsichtsrat der Wärmeversorgung und fragt, warum in der Beschlussvorlage das Datum 31.12.23 steht und die Anträge nicht bis Ende September gestellt werden. Er meint, dass es vielleicht keine Förderung mehr gibt, wenn die Anträge zu spät gestellt werden. Frau Strobl verweist auf die Richtlinie, in dieser steht das Datum 31.12.23 für eine 100 %ige Förderung für finanzschwache Kommunen. Derzeit sind noch 2 Bundesgesetze in Beratung, in denen das Thema „kommunale Wärmeplanung“ eine wichtige Rolle spielt. Sie geht davon aus, dass ein Run auf die Fördermittel einsetzen wird, jedoch ist die Verteilung dieser noch unklar. Man arbeite an der Fördermittelantragstellung. Die Gemeinden und die Stadt müssen in ihren Gremien darüber abstimmen, um die Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel zu erfüllen. Beim Zusammenschluss von Stadt und Gemeinden können bessere Konditionen ausgehandelt werden, so Frau Strobl. Herr Rißer ist auch dieser Meinung. Herr Ritter argumentiert, dass ein Beschluss in der heutigen Sitzung zwingend notwendig ist, auch um ein Zeichen für die Gemeinden zu setzen. Herr Krafzik gibt Herrn Bläß recht und findet eine schnellstmögliche Antragstellung auch wichtig, weil die Politik derzeit sehr kurzfristig plant. Herr Wickel möchte wissen, ob es zertifizierte Büros für die Wärmeplanung gibt. Frau Strobl sagt, dass die Richtlinie nur aussagt, dass die Planung durch einen fachkundigen externen Dienstleister durchgeführt werden muss. Das lässt viel Spielraum. In der Liste der Ingenieurskammer M-V sind kaum einschlägige Planungsbüros zu finden. Die Suche nach fachkundigen externen Dienstleistern muss deshalb auch auf andere Bundesländer ausgeweitet werden. Herr Kokel fragt, ob an der 100 %-Förderung auch Verpflichtungen hängen, wie der Bau eines Windparks. Herr Hein erläutert, dass die Förderung nur die Planung betrifft. Ob und wie sich eine Umsetzung gestaltet, wird später beschlossen.
Herr Bläß bittet darum, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung Herrn Oriwol einzuladen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die Durchführung und Finanzierung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß 4.1.11 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) vom 22.November 2021 mit Änderung vom 18.Oktober 2022.
Zur Finanzierung des Vorhabens wird eine Förderung gem. Vorgaben und Bedingungen der Kommunalrichtlinie (KRL) beantragt.