28.08.2023 - 5.1 Interessenbekundungsverfahren zur Beantragung d...

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Wortprotokoll

Herr Golisch möchte wissen, wie die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Stavenhagen in Höhe von 676.000 € erfolgt.

 

Frau Neumann antwortet, dass dies nur über eine Kreditaufnahme erfolgen kann. Für eine Kreditaufnahme ist aber immer eine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde notwendig.

 

Herr Wickel fragt, was passiert, wenn dieser Beschlussvorlage nicht zugestimmt wird.

 

Frau Neumann erklärt, dass die AWO bereits verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung der KITA gesucht hat. Eine Finanzierung ohne Zuschüsse von Dritten kann die AWO nicht realisieren.

 

Herr Robeck fragt, wer Eigentümer der KITA ist und ob es eine Refinanzierungsmöglichkeit des Eigenanteils gibt. Ist die KITA im neuen städtebaulichen Sondervermögen enthalten?

 

Frau Neumann antwortet, dass sich die KITA Grünschnabel im Eigentum der AWO befindet. Eine Refinanzierung des Eigenanteils der Kommune ist nicht möglich. Die KITA ist im städtebaulichen Sondervermögen enthalten. Das Ministerium hat aber kaum Hoffnung auf Fördermittel für die Sanierung der KITA gemacht, da für den Schulanbau bereits eine große Fördersumme zugesagt worden ist.

 

Herr Wickel hat die Idee, dass man die Förderung für die Jugendclubs jährlich um einen gewissen Betrag reduzieren könnte, um den Eigenanteil zu refinanzieren. Er fragt, ob die Kommunalaufsicht nicht auch Wege zur Finanzierung aufzeigen könnte.

 

Frau Neumann sagt, dass die Bereiche Jugendclub und KITA nicht miteinander vermischt werden sollten. Die Jugendarbeit ist auch ein wichtiger Bereich. Wenn durch die Stadt Stavenhagen keine vollständige Finanzierung erfolgt, könnte dies zur Schließung des Jugendclubs führen bzw. zu einer Reduzierung des Angebotes. Die Kommunalaufsicht wird keine Finanzierungswege aufzeigen, da dies Aufgabe der Stadt ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Frau Gropp möchte wissen, ob die KITA Grünschnabel noch betrieben wird.

 

Frau Neumann antwortet, dass derzeit eine Hälfte des Gebäudes als KITA genutzt wird. Die zweite Hälfte kann auf Grund des baulichen Zustandes nicht als KITA genutzt werden. Die Betriebserlaubnis für die KITA wurde nur befristet erteilt, da es auch im genutzten Teil bauliche Missstände gibt. Die Sanierung der KITA ist also dringend erforderlich. Mit der Sanierung soll die KITA auch erweitert werden und mehr Betreuungsplätze sollen geschaffen werden. Dies ist auch notwendig, da die Betreuungsschlüssel verändert werden durch das Land und eine erweiterte Hortbetreuung vorgesehen ist.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Erstellung einer Projektskizze zur Interessenbekundung für die Bundesförderung zur Sanierung und Revitalisierung des Gebäudes KITA Grünschnabel, Straße des Friedens 3 in Stavenhagen, Flur 3, Flurstücke 334, 335, 336/1 und 336/2.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

3

3

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage