28.08.2023 - 5.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt St...

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Wortprotokoll

Frau Neumann verteilt an alle Ausschussmitglieder einen Ausdruck der geänderten 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2023. Eine Änderung wurde nur unter § 4 Kassenkredit vorgenommen. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kassenkredite neu festgesetzt auf 1.000.000 €. Dieser Betrag ist nicht genehmigungspflichtig.

Durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist keine grundsätzliche Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Stavenhagen gegeben. Das Defizit im Ergebnishaushalt hat sich um 129.000 € verringert und beträgt nun 7.227.000 €. Mit dem 1. Nachtrag wurden weitere Investitionen veranschlagt. Daher ist hier im Saldo eine Verschlechterung um 489.600 € zu verzeichnen. Die Hebesätze wurden nicht verändert.

Die bereits gefassten Beschlüsse und geänderten Kosten wurden im 1. Nachtrag mit eingearbeitet. Bei den Gewerbesteuereinnahmen konnte eine leichte Erhöhung des Ansatzes vorgenommen werden. Auch die erheblichen finanziellen Mehraufwendungen bei den Personalkosten durch die Auswirkungen der Organisationsuntersuchung wurden im 1. Nachtrag berücksichtigt.

Auf Seite 65 des Vorberichtes ist eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen. Die Ausgaben haben sich unter anderem auch durch die allgemeinen Kostensteigerungen erhöht, wobei die Einnahmen sich nicht verbessert haben. Diese Entwicklung ist für die finanzielle Lage der Stadt problematisch und muss beobachtet werden.

 

Herr Wickel fragt, ob es durch den Außendienstmitarbeiter im Ordnungsamt Auswirkungen bei den Einnahmen an Bußgeldern gibt.

 

Frau Neumann antwortet, dass der geplante Ansatz bei den Einnahmen um 10.000 € im 1. Nachtrag erhöht wurde.

 

Herr Golisch fragt, warum der Ansatz für sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen bei der Freiwilligen Feuerwehr um 100.000 € gekürzt wurde.

 

Frau Neumann erklärt, dass dies in Abstimmung mit dem Bauamt erfolgte. Die Fläche des ehemaligen Immergutgeländes, die die Stadt für den Neubau des Feuerwehrgebäudes erhalten sollte, ist vom Zuschnitt nicht ausreichend für das geplante Gebäude. Daher muss ein anderer Standort gesucht werden. Solange dieser nicht feststeht, kann keine weitere Planung erfolgen und die veranschlagten Mittel werden 2023 nicht benötigt.

 

Herr Golisch fragt, warum beim Museum bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eine Reduzierung des Ansatzes um 41.200 € erfolgte.

 

Frau Neumann erklärt, dass sich das Saldo der Erträge und Aufwendungen nur geringfügig von -574.000 € auf -571.800 € verbessert hat. Durch die vorgenommenen Kürzungen im Bereich Sach- und Dienstleistungen wurde eine Erhöhung im Bereich Erwerb von Verkaufsartikeln (Erwerb PLAYMOBIL Sonderfigur) möglich.

 

Herr Wickel ist der Auffassung, dass das Museum von anderer Stelle finanziert werden müsste (z.B. Universitäten, Bund, Land). Auf Dauer wird sich die Stadt die jährlichen hohen Zuschüsse nicht leisten können.

 

Frau Neumann sagt, dass das Engagement des Landkreises, des Bundes oder auch anderer Institutionen für das Museum sehr gering ist. Eine Beantragung von Fördermitteln kann auch nur zu einem konkreten Projekt erfolgen. Die Entwicklung von neuen Projekten ist aber nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Auf Seite 30 des Vorberichtes hat Herr Robeck die geänderten Beträge bei den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke vom Land MV zusammengerechnet und kommt auf ein Ergebnis von 177.300 €. Als Summe steht aber 176.700 €.

 

Frau Neumann erklärt, dass diese Aufstellung nicht abschließend ist. Es gab bei weiteren Produktsachkonten Änderungen (Verringerungen), die hier nicht mit aufgeführt sind.

 

Herr Robeck fragt, warum sich die Sachverständigen- und Gerichtskosten beim Produkt 11600 Finanzen um 6.000 € erhöht hat (siehe Seite 56 Vorbericht).

 

Frau Neumann antwortet, dass die Kalkulation für das Museum durch eine externe Firma erfolgen soll. Gemäß Angebot belaufen sich die Kosten auf ca. 4.300 €.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der

Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2023.

Anlage: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2023

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage