30.08.2023 - 5.2 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

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Wortprotokoll

Herr Michael Meißner von der Firma Baukonzept Neubrandenburg stellt das Vorhaben vor.

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Reuterstadt Stavenhagen soll im Rahmen der 5. Änderung wie folgt geändert werden:

Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,8 ha und umfasst die Flurstücke 91/22 (tlw.) 91/33 (tlw.), 254/2 (tlw.), 255/4 (tlw.), 256/5 (tlw.), 258/5 (tlw.), 259/5 (tlw.), 260/5 (tlw.), 264/5 (tlw.), 265/2, 266/2, 267/2, 271/6 (tlw.) und 271/15 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die Landwirtschaft.

  1. Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ der Reuterstadt Stavenhagen.
  2. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen stimmt dem Antrag der EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 9,3 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 91/19, 91/22, 91/27, 91/34, 160, 167/5, 167/6, 239/5, 239/6, 239/7, 249/2, 249/3, 250/2, 250/3, 251/4, 251/5, 253/2, 254/2, 255/4, 256/2, 256/3, 256/5, 257/1, 257/2, 257/3, 258/3, 258/5, 258/6, 258/7, 259/3, 259/5, 259/6, 259/7, 260/2, 260/3, 260/5, 264/2, 264/3, 264/5, 265/2, 266/2, 267/2, 271/6, 271/7, 271/9, 271/15, 271/16, 271/17, 271/20, 272/1, 272/3, 273 und 274 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO.
  3. Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage