30.08.2023 - 5.2 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Vorstellung durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi., 30.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Reinke
Wortprotokoll
Herr Michael Meißner von der Firma Baukonzept Neubrandenburg stellt das Vorhaben vor.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:
- Der Flächennutzungsplan der Reuterstadt Stavenhagen soll im Rahmen der 5. Änderung wie folgt geändert werden:
Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,8 ha und umfasst die Flurstücke 91/22 (tlw.) 91/33 (tlw.), 254/2 (tlw.), 255/4 (tlw.), 256/5 (tlw.), 258/5 (tlw.), 259/5 (tlw.), 260/5 (tlw.), 264/5 (tlw.), 265/2, 266/2, 267/2, 271/6 (tlw.) und 271/15 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die Landwirtschaft.
- Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ der Reuterstadt Stavenhagen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:
- Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen stimmt dem Antrag der EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 9,3 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 91/19, 91/22, 91/27, 91/34, 160, 167/5, 167/6, 239/5, 239/6, 239/7, 249/2, 249/3, 250/2, 250/3, 251/4, 251/5, 253/2, 254/2, 255/4, 256/2, 256/3, 256/5, 257/1, 257/2, 257/3, 258/3, 258/5, 258/6, 258/7, 259/3, 259/5, 259/6, 259/7, 260/2, 260/3, 260/5, 264/2, 264/3, 264/5, 265/2, 266/2, 267/2, 271/6, 271/7, 271/9, 271/15, 271/16, 271/17, 271/20, 272/1, 272/3, 273 und 274 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO.
- Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|